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BGH, 22.06.1951 - 2 StR 185/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterschiedliche strafrechtliche Behandlung der homosexuellen Liebe bei Mann und Frau als Verstoß gegen Art. 3 GG - Begriff des Unzuchttreibens - Begriff des Beweisantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 810
- MDR 1951, 629
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"
Andere gerichtliche Entscheidungen, die die Fortgeltung der §§ 175 f. StGB verneinen, sind nicht bekannt geworden; das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit eingehender Begründung den gegenteiligen Standpunkt eingenommen (…NJW 1953, S. 1929); vor allem hat der Bundesgerichtshof nicht nur mit Urteil vom 22. Juni 1951 (NJW 1951, S. 810) die Vereinbarkeit der §§ 175 f. StGB mit Art. 2 und 3 GG bejaht, er hat auch in der Zeit nach dem 31. März 1953 ständig daran festgehalten. - BGH, 17.09.1954 - 2 StR 422/53
Rechtsmittel
Die Ansicht der Revision, § 175 StGB sei verfassungswidrig, entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 2 StR 185/51 vom 22. Juni 1951 = MDR 1951, 629 = NJW 1951, 810. - BGH, 22.04.1954 - 4 StR 63/54
Rechtsmittel
Damit, dass die Rechtsordnung von einem strafrechtlichen Verbot der gleichgeschlechtlichen Unzucht der Frau absieht, verleiht sie ihr kein "Recht", auf das sich der Mann mit dem Hinweis auf die von dem Grundgesetz gewährleistete Gleichberechtigung der Geschlechter berufen könnte (BGH NJW 1951, 810).